
Lagerung Schleifscheiben erfordern eine sorgfältige und sachgemässe Lagerung. Nach dem Auspacken ist die Schleifscheibe auf Transportschäden zu untersuchen (visuell und Klangprobe). Um Schäden vorzubeugen, hat die Lagerung trocken, frostfrei und geschützt vor unzulässiger Erwärmung und Erschütterung zu erfolgen. Die Lagerung geschieht am besten vertikal in Holzregalen. Keramisch gebundene Schleifscheiben sind unbegrenzt lagerfähig. Kunstharzgebundene sollen nicht länger als 3 Jahre gelagert werden, da durch Versprödung eine Festigkeitsverminderung eintreten kann.
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Vor der Inbetriebnahme Unmittelbar vor dem Aufspannen einer neuen oder gebrauchten Keramikschleifscheibe ist die Klangprobe durchzuführen.
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Aufspannen, Flanschen Spannschrauben gleichmässig über Kreuz mit Drehmomentenschlüssel festziehen.
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Unwucht Die Schleifscheibe ist auf Unwucht zu überprüfen und allenfalls auszuwuchten.
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Maximale Drehzahl und Verwendungseinschränkung (VE) Maschine höchstens mit der maximal zulässigen Drehzahl oder Umfangsgeschwindigkeit einstellen. Die vom Lieferanten allenfalls vorgeschriebenen Verwendungseinschränkungen sind zu beachten.
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Nachstellen Die Werkstückauflage und das Schutzverdeck sind nachzustellen.
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Leerlauf Leerlauf der neu aufgespannten Schleifscheibe bei voller Betriebsgeschwindigkeit. Dabei ist der Gefahrenbereich zu sichern.
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Behauen Das Behauen der Schleifscheibe ist verboten.
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Entsorgung Die verbrauchten Schleifscheiben sind gesetzeskonform zu entsorgen. Öl- und/oder kühlschmierstoffhaltige Schleifscheiben gelten als Sondermüll.
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Besuchen Sie auch die FEPA-Website, um mehr über die Sicherheit mit dem Umgang mit Schleifscheiben zu erfahren. |